Unsere Unterstützungspläne

JoblessCare, MediCare und ElderCare

Drei Pläne, ein Beitritt. Sie wählen beim Beitritt, welche für Sie gelten sollen — einzeln oder kombiniert. Alle Angaben stammen aus den Richtlinien der Kasse; die Paragraphenverweise stehen bei jedem Plan.

JoblessCare

Unterstützung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall (§ 4 der Richtlinien).

Bedingungen

  • Höchstwert bis zu € 400 pro Monat
  • höchstens 12 Monate je Fall
  • frühestens nach 2 Monaten Karenzzeit
  • frühestens ab 6 Monaten Mitgliedschaft

Was dieser Plan nicht ist

Keine Arbeitslosenversicherung. JoblessCare ersetzt weder das Arbeitslosengeld des AMS noch eine sonstige Versicherungsleistung; die Unterstützung kann ergänzend hinzutreten und wird vom Vorstand im Einzelfall entschieden.

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch (§ 10).

MediCare

Zuschüsse im Krankheitsfall, neun Leistungsarten, gedeckelt mit 1.000 € pro Jahr (§ 11 der Richtlinien).

Bedingungen

  • Jahreshöchstwert € 1.000
  • frühestens nach 2 Monaten Karenzzeit
  • frühestens ab 6 Monaten Mitgliedschaft

Was dieser Plan nicht ist

Keine Krankenversicherung. MediCare tritt weder an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung noch einer privaten Zusatzversicherung und übernimmt keine Behandlungskosten aufgrund eines Vertrags; gewährt werden Zuschüsse nach Ermessen des Vorstands.

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch (§ 10).

ElderCare

Zuschüsse bei eigenem Pflegebedarf, nachgewiesen durch Bescheid über gesetzliches Pflegegeld der Stufen I-VII (§ 2 Ziff. 3 der Richtlinien).

Bedingungen

  • Höchstwert bis zu € 400 pro Monat
  • höchstens 12 Monate je Fall
  • frühestens nach 2 Monaten Karenzzeit
  • frühestens ab 6 Monaten Mitgliedschaft

Was dieser Plan nicht ist

Keine Pension, keine Altersvorsorge, keine Spareinlage. ElderCare unterstützt Mitglieder, die im Alter oder durch Krankheit selbst pflegebedürftig werden (gesetzliches Pflegegeld der Stufen I–VII). Es geht um Pflege und Krankheit, nicht um den Ruhestand: Es wird kein Kapital angespart und nicht verzinst, Zuwendungen werden nicht zurückgezahlt, und es entsteht kein Guthaben, über das verfügt werden könnte.

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch (§ 10).

So greifen Zuwendung und Unterstützung ineinander

Die monatliche Zuwendung beträgt im Grundmodell 25 €. Eine höhere Zuwendung ist möglich; die Höhe einer Unterstützung legt in jedem Fall der Vorstand fest. Eine höhere Zuwendung begründet keinen Anspruch auf eine höhere Unterstützung. Betrieblich gefördert nach § 26 Abs. 7 EStG oder privat — beides führt zur selben Mitgliedschaft.

Kein Rechtsanspruch — und warum das der Punkt ist

Die ÖUK ist keine Versicherung. Alle genannten Beträge sind Höchstwerte, die der Vorstand nach freiem Ermessen gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nicht (§ 10 der Richtlinien). Genau das schützt vor Risikoprüfung, Ausschlussklauseln und automatisierten Ablehnungen: Es entscheidet immer ein Mensch, mit schriftlicher Begründung.

Bereit beizutreten?

Ein Formular, etwa drei Minuten.

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